„Es gibt Berge, über die man hinübermuss, sonst geht der Weg nicht weiter.“
(Ludwig Thoma)
Seit der Gesetzesreform im Kindschaftsrecht (2013) ist es für Eltern verpflichtend, im Falle einer Scheidung ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Ohne dieses ist es nicht möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Im Verlauf des Gesprächs erhalten die Eltern Informationen über die Folgen und Auswirkungen der Scheidung auf Kinder. Ihre speziellen Bedürfnisse in so einer herausfordernden Lebensphase stehen im Mittelpunkt.
Das Gespräch beinhaltet Themen wie:
Dauer:
Einzelberatung (50 Minuten), Paarberatung (90 Minuten)
Kosten:
100 € bei Einzelberatung / 180 € bei Paarberatung (90 € pro Person)
Ablauf:
Absageregelung:
Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte so bald als möglich ab. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht:
Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).
Link:
Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach §95 Abs. 1a AußStrG Standards_und_Empfehlungen.pdf
FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE MICH GERNE:
MMag. Marina Steiner- Kohlmann
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Steiner-kohlmann@augustinergarten.at
+4368110755294