Manche Eltern haben die Sorge, ob die Entwicklung ihres Kindes altersgemäß erfolgt. Andere haben schon eine konkrete Vermutung oder gehört, dass die Entwicklung ihres Kindes auffällig ist.
Dies kann ein guter Zeitpunkt sein, den aktuellen Entwicklungsstand ihres Kindes mit Hilfe einer psychologischen Diagnostik festzustellen. Der diagnostische Prozess umfasst mehrere Termine, in der Regel sind es vier bis sechs.
Abhängig vom Alter und dem Grund der Diagnostik werden verschiedene Testverfahren wie Entwicklungs- u. Leistungstests, sowie Fragebögen oder Interaktionsdiagnostik eingesetzt. Auch das Verhalten des Kindes während der Diagnostik wird beobachtet. Im Gespräch mit den Eltern (und gegebenenfalls KindergartenpädagogInnen) werden viele Informationen über das soziale Umfeld, sowie die Lebens- u. Entwicklungsgeschichte eines Kindes gesammelt.
Ziel der Diagnostik ist es, einen genauen Überblick über die Entwicklung des Kindes in verschiedenen Bereichen zu erhalten und Ursachen für eventuelle Probleme oder eine Entwicklungsverzögerung festzustellen. Gleichzeitig werden aber auch Ressourcen und Stärken des Kindes erfasst. Bei der Besprechung der Ergebnisse werden gegebenenfalls Empfehlungen für entwicklungsfördernde Maßnahmen oder Behandlungspläne besprochen, um die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu unterstützen. Auf Wunsch können die Ergebnisse in einem klinisch-psychologischen Befund zusammengefasst werden.
Eine Diagnostik hilfreich bei:
Dauer:
50 Minuten pro Einheit
Kosten:
100 € pro Einheit
Ablauf:
FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE:
Mag. Nina Reisinger
Klinische- und Gesundheitspsychologin
+4368120221385
MMag. Marina Steiner- Kohlmann
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Steiner-kohlmann@augustinergarten.at
+4368110755294
Absageregelung:
Wir bitten Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da wir die Zeit für Sie und ihr Kind freihalten. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht:
Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Link Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).
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