Kleinkinder

PSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK und BEHANDLUNG

für

KLEINKINDER

0-3 Jahre


Manche Eltern haben die Sorge, ob die Entwicklung ihres Kindes altersgemäß erfolgt. Andere haben schon eine konkrete Vermutung oder gehört, dass die Entwicklung ihres Kindes auffällig ist.

Dies kann ein guter Zeitpunkt sein, den aktuellen Entwicklungsstand ihres Kindes mit Hilfe einer psychologischen Diagnostik festzustellen. Der diagnostische Prozess umfasst mehrere Termine, in der Regel sind es vier bis sechs.

Abhängig vom Alter und dem Grund der Diagnostik werden verschiedene Testverfahren wie Entwicklungs- u. Leistungstests, sowie Fragebögen oder Interaktionsdiagnostik eingesetzt. Auch das Verhalten des Kindes während der Diagnostik wird beobachtet. Im Gespräch mit den Eltern (und gegebenenfalls KindergartenpädagogInnen) werden viele Informationen über das soziale Umfeld, sowie die Lebens- u. Entwicklungsgeschichte eines Kindes gesammelt.

 

Ziel der Diagnostik ist es, einen genauen Überblick über die Entwicklung des Kindes in verschiedenen Bereichen zu erhalten und Ursachen für eventuelle Probleme oder eine Entwicklungsverzögerung festzustellen. Gleichzeitig werden aber auch Ressourcen und Stärken des Kindes erfasst. Bei der Besprechung der Ergebnisse werden gegebenenfalls Empfehlungen für entwicklungsfördernde Maßnahmen oder Behandlungspläne besprochen, um die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu unterstützen. Auf Wunsch können die Ergebnisse in einem klinisch-psychologischen Befund zusammengefasst werden.

 

Eine Diagnostik hilfreich bei:

  • Entwicklungsproblemen oder -verzögerung (z.B. Sprache, Motorik, Wahrnehmung)
  • Ängsten, sozialer Unsicherheit, Trennungsängsten
  • Antriebslosigkeit, Spielunlust
  • Schlafprobleme
  • Anhaltenden starken Wutanfällen, aggressivem Verhalten
  • Zwanghaftem Verhalten, Tics
  • Trennung, Scheidung

 

Dauer:

50 Minuten pro Einheit

 

Kosten:

100 € pro Einheit


Ablauf:

  • Telefonischer Erstkontakt zur Terminvereinbarung

  • Falls es bereits Vorbefunde oder Gutachten gibt, bitten wir Sie, diese zum Erstgespräch mitzubringen

  • Erstgespräch mit den Eltern: Hier werden die bisherige Entwicklung Ihres Kindes, die Kindergarten- u. Schulsituation, der familiäre Hintergrund, das aktuelle Problem sowie die Wünsche/Erwartungen an die Diagnostik besprochen

  • Untersuchung mit dem Kind: Diese findet vormittags statt, bei Schulkindern wird sie auf zwei Termine am Vormittag aufgeteilt, bei jüngeren Kindern gegebenenfalls auf mehr. Bei jungen Kindern sind die Eltern im Raum anwesend, bei älteren Kindern warten sie vor dem Diagnostikraum.

  • Besprechung der Ergebnisse: Mit den Eltern (gegebenenfalls dem Kind) werden die Ergebnisse der Testung ausführlich besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse erhalten die Eltern Empfehlungen für eine weitere Förderung, Behandlungsschritte oder Therapieplanung

  • Die Bezahlung erfolgt am Ende der Einheit. Im Stundenhonorar sind die Auswertung der Tests und – sofern von den Eltern gewünscht – jegliche Kontaktaufnahmen mit Dritten (z.B. Telefonate mit PädagogInnen, TherapeutInnen) inkludiert

  • Auf Wunsch der Eltern wird ein ausführlicher klinisch-psychologischer Befund erstellt, für den eine Pauschale verrechnet wird.

 



FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE:


Mag. Nina Reisinger
Klinische- und Gesundheitspsychologin

reisinger@augustinergarten.at

+4368120221385

 

MMag. Marina Steiner- Kohlmann

Klinische- und Gesundheitspsychologin

Steiner-kohlmann@augustinergarten.at

+4368110755294



Absageregelung:

Wir bitten Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da wir die Zeit für Sie und ihr Kind freihalten. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

 

Verschwiegenheitspflicht:

Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Link Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).

 

Link:

KlientInneninformation psychologische Diagnostik

Das könnte Sie auch interessieren:

Share by: