Schulkinder

PSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK und BEHANDLUNG

bei

SCHULKINDERN

6 - 16 Jahre

Eine psychologische Diagnostik dient der Beantwortung einer konkreten Fragestellung, wie z.B. „Wieso spricht mein Kind nicht in der Öffentlichkeit?“ oder „Hat mein Kind ADHS?“.

Sie ist die Grundlage, um die Entwicklung eines Kindes bestmöglich zu unterstützen und umfasst mehrere Termine.


Abhängig von der Fragestellung und dem Alter des Kindes werden verschiedene Testverfahren wie Entwicklungs-, Intelligenz- u. Leistungstests, sowie Fragebögen oder Interaktionsdiagnostik eingesetzt. Auch das Verhalten des Kindes während der Diagnostik wird beobachtet. Je nach Alter des Kindes werden Informationen der Eltern, Aussagen des Kindes sowie Beobachtungen von LehrerInnen einbezogen.


Ziel der Diagnostik ist es, eine Ursache für das aktuelle Problem des Kindes und seine Auslöser zu finden, aber auch Ressourcen und Stärken des Kindes zu erfassen. Im Anschluss besprechen wir Empfehlungen für individuelle Lösungswege, Fördermaßnahmen oder Behandlungspläne.


Auf Wunsch können die Ergebnisse in einem klinisch-psychologischen Befund zusammengefasst werden.

 

Eine Diagnostik hilfreich bei:

  • Ängsten, sozialer Unsicherheit, Trennungsängsten, Phobien
  • Antriebslosigkeit, Depression
  • Verlust und Trauer
  • Anhaltenden starken Wutanfällen, aggressivem Verhalten
  • Zwanghaftem Verhalten, Tics
  • Begabung, Hochbegabung
  • Einnässen, Einkoten
  • Psychosomatischen Beschwerden (z.B. Bauchweh, Kopfweh, Übelkeit)
  • Schulproblemen (z.B. Schulangst, Schulverweigerung, Prüfungsangst, Leistungsabfall, Lernmotivation, Lernprobleme)
  • Schwierigkeiten in einzelnen kognitiven Teilleistungen (z.B. Aufmerksamkeit, Gedächtnis)
  • Lese- u. Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche
  • Veränderungen in der Familie (z.B. Trennung, Scheidung, Patchwork)
  • Krisen (z.B. Verlust einer wichtigen Bezugsperson, traumatische Erlebnisse)

 

Dauer:

50 Minuten pro Einheit

 

Kosten:

100 € pro Einheit


Ablauf:

  • Telefonischer Erstkontakt zur Terminvereinbarung

  • Falls es bereits Vorbefunde oder Gutachten gibt, bitten wir Sie, diese zum Erstgespräch mitzubringen

  • Erstgespräch mit den Eltern: Hier werden die bisherige Entwicklung Ihres Kindes, die Kindergarten- u. Schulsituation, der familiäre Hintergrund, das aktuelle Problem sowie die Wünsche/Erwartungen an die Diagnostik besprochen

  • Untersuchung mit dem Kind: Diese findet vormittags statt, bei Schulkindern wird sie auf zwei Termine am Vormittag aufgeteilt, bei jüngeren Kindern gegebenenfalls auf mehr. Bei jungen Kindern sind die Eltern im Raum anwesend, bei älteren Kindern warten sie vor dem Diagnostikraum.

  • Besprechung der Ergebnisse: Mit den Eltern (gegebenenfalls dem Kind) werden die Ergebnisse der Testung ausführlich besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse erhalten die Eltern Empfehlungen für eine weitere Förderung, Behandlungsschritte oder Therapieplanung

  • Die Bezahlung erfolgt am Ende der Einheit. Im Stundenhonorar sind die Auswertung der Tests und – sofern von den Eltern gewünscht – jegliche Kontaktaufnahmen mit Dritten (z.B. Telefonate mit PädagogInnen, TherapeutInnen) inkludiert

  • Auf Wunsch der Eltern wird ein ausführlicher klinisch-psychologischer Befund erstellt, für den eine Pauschale verrechnet wird.



FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE:


Mag. Nina Reisinger
Klinische- und Gesundheitspsychologin

reisinger@augustinergarten.at

+4368120221385

 

MMag. Marina Steiner- Kohlmann

Klinische- und Gesundheitspsychologin

Steiner-kohlmann@augustinergarten.at

+4368110755294

Absageregelung:

Wir bitten Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da wir die Zeit für Sie und ihr Kind freihalten. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

 

Verschwiegenheitspflicht:

Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Link Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).

 

Link:

KlientInneninformation psychologische Diagnostik

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