„Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen manche Mauern und andere Windmühlen.“
(unbekannt)
Eine Frau zu sein bedeutet in der heutigen Gesellschaft ein hohes Maß an Flexibilität und ein Jonglieren zwischen verschiedensten Ansprüchen: Zufriedenheit mit sich selbst, der Verwirklichung im Beruf, in Beziehungen und der Sexualität.
Mit dem Gedanken eine Familie zu gründen, werden für viele Frauen neue Themen wichtig wie ein Kinderwunsch (auch unerfüllter), eine Schwangerschaft, eine mögliche Fehlgeburt, die Geburt eines Kindes und der Übergang zum Mutter-Sein, der nicht immer nur freudvoll ist.
Dann beginnt oft ein Spagat zwischen den Kindern, Haushalt, Ehemann und Beruf. Erziehung ist nicht immer ein Kinderspiel und die Sehnsucht nach Zeit für sich selbst kann groß sein.
Werden die Kinder größer, entstehen wieder Freiräume, die es neu zu füllen und beleben gilt. Auch das Älterwerden beschäftigt zunehmend. Daneben gibt es weiterhin die Partnerschaft oder Trennungen, berufliche Ziele und einige unerfüllte Bedürfnisse. Der Versuch, das alles unter einen Hut zu bekommen, erfordert viel Kraft. Bei mir finden Sie Raum nur für sich, ich begleite Sie gerne auf dem Weg, Ihre innere Balance zu finden!
Eine Psychotherapie ist hilfreich bei:
Dauer:
50 Minuten pro Einheit
Kosten:
100 € pro Einheit
Ablauf:
FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE MICH GERNE:
MMag. Marina Steiner- Kohlmann
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin (syst. Familientherapie)
Steiner-kohlmann@augustinergarten.at
+43681 107 55 294
Absageregelung:
Wir bitten Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da wir die Zeit für Sie freihalten. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht:
Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Link Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).