„Betrachten Sie Ihre Familie als neues und spannendes Projekt, dessen einzelne Teilnehmer nicht von vornherein bestens qualifiziert sind“ (Jesper Juul)
Familien und die Formen, wie Familie heute gelebt wird, sind sehr vielfältig und komplex. Jeder will „gesehen“ werden, jeder hat andere Bedürfnisse. Dies kann zu Konflikten führen.
Auch durch das Heranwachsen der Kinder verändern sich die Anforderungen und Aufgaben an die Familie stetig. Manchmal kann dies die Bewältigungskompetenzen aller überfordern.
Gerät das familiäre Zusammenleben aus dem Gleichgewicht, können einzelne oder mehrere Familienmitglieder Symptome entwickeln, die zu einem Leidensdruck führen. Dann ist es sinnvoll, wenn möglichst alle gemeinsam an einer Lösung arbeiten.
Ziel der Familientherapie ist es, neue Strategien zu entdecken, die eine positive Veränderung der familiären Kommunikation ermöglichen. Die Beziehungen der einzelnen Familienmitglieder untereinander können sich verbessern und die familiäre Bindung wird gestärkt.
Dazu werden die Ressourcen und Fähigkeiten aller Familienmitglieder genutzt. Neben dem Gespräch werden auch kreative Methoden mit einbezogen, wie:
Eine Familientherapie ist hilfreich bei:
Dauer:
90 Minuten pro Einheit
Kosten:
180 € pro Einheit
Ablauf:
FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE MICH GERNE:
MMag. Marina Steiner- Kohlmann
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin (syst. Familientherapie)
Steiner-kohlmann@augustinergarten.at
+43681 107 55 294
Absageregelung:
Wir bitten Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da wir die Zeit für Sie freihalten. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht:
Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Link Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).